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Diese Website dient den Bemühungen, wissenschaftliche Erkenntnisse zum Thema Wasser, Wasseraufbereitung und Eigenschaften zusammen zu tragen. beontech fertigt und verkauft selbst keine Geräte.
Bei Beauftragung Kundenseits können aber Geräte empfohlen werden, die für eigene Tests verwendet werden können
.

beonTech - Industrieberatung
eine Dienstleistung der

BeonMedia GmbH
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DE 259957692

Geschäftsführer

Dr. Andreas von der Eltz

Haftungsausschluss

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AGB


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1. Anwendung
Alle unsere Beratungen und Projektierun­gen unterliegen vollumfänglich diesen Bedingungen, soweit nicht ausdrücklich besondere Lieferbedingun­gen oder schriftliche Abänderungen oder Ergänzun­gen vereinbart worden sind.
Anderslautende Bedingungen des Bestellers oder Käufers haben nur Gültigkeit, soweit sie von vondereltz.NET ausdrücklich und schriftlich akzeptiert worden sind.
2. Angebote
Unsere Angebote sind vom Angebotsdatum an 30 Tage gültig und vertraulich.
3. Preise
Die Preise verstehen sich in EURO. Preis­änderungen für noch nicht ausgeführte Leistungen bleiben uns bei erheblichen Änderungen der maßge­benden Rechnungsgrundlagen jederzeit vorbehalten, werden ohne anders lautende Vereinbarung dem Besteller früh möglichst mitgeteilt.
4. Lieferfristen
Wir bemühen uns immer, die genannten und sorgfäl­tig berechneten Lieferfristen auch bei Auftreten von nicht vorauszusehenden Schwierigkeiten einzuhal­ten, doch können wir dafür keine bindenden Zusiche­rungen abgeben. Dem Käufer steht bei Lieferverzug bis zu 60 Kalendertagen kein Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten. In keinem Fall von Lieferverzug kön­nen Schadensersatzansprüche jedweder Art gegen uns geltend gemacht werden.
5. Garantie
Jede über den direkten Schaden am Liefergut hin­ausgehende Schadenersatzleistung, im besonderen für so genannte Folgeschäden, wird ausgeschlossen.
Die Garantieverpflichtung für Software ist auf repro­duzierbare Fehler beschränkt und obliegt dem jeweiligen Hersteller.
6. Reklamation
Bei erkennbaren Mängeln hat uns der Besteller oder Käufer umgehend schriftlich Anzeige zu machen. Zeigen sich jedoch verborgene Mängel erst später, so muß unmittelbar nach deren Feststellung schriftlich Meldung erstattet werden.
7. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen Liefe­rungen vor, bis der Käufer alle Forderungen aus der Geschäftsverbindung erfüllt hat. Der Eigentumsvor­behalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung entstehenden neuen Sachen unter Ausschluss des Eigentumerwerbs.
Bei Verarbeitung mit anderen, uns nicht gehörenden Waren durch den Käufer steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu, und zwar im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltware zu den anderen verarbei­teten Waren zur Zeit der Verarbeitung.
Der Käufer ist bis zum Widerruf berechtigt, die Ware im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes weiter zu veräußern, mit Ausnahme von Software.
Die hierbei entstehenden Forderungen, einschließlich etwaiger Neben- und Sicherungsrechte tritt er bereits jetzt an uns ab und zwar gleichgültig, ob die Vorbe­haltsware unbearbeitet oder bearbeitet und ob sie an einen oder mehrere Abnehmer verkauft wird.
Der Käufer ist nur mit unserer schriftlichen Genehmigung berechtigt die Vorbehaltsware zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Die Pfändung anderer Gläubiger sind uns unverzüglich mitzuteilen.
8. Technische Angaben
Daten, Maße, Gewichte und Abbildungen sind nach besten Wissen und Gewissen angegeben. Techni­sche Änderungen bleiben vorbehalten.
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Frankfurt.
beonTech Jan 2013
beonTech, Dr. Andreas von der Eltz, Tel./Fax. : 069-524534


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